Die neusten Zahlen des BAMF – Dezember 2016

Eine Analyse der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge monatlich herausgegebenen Statistiken der vergangenen Monate auch im Vergleich zum Vorjahr.

Das BAMF veröffentlich jeden Monat genau Statistiken über die Zahl der neuen Asylanträge sowie die Verfahrensergebnisse. Dabei lässt sich zunächst feststellen das bis Oktober 2016 bereits über 530.034 Anträge entschieden wurde. Zum Vergleich waren es im gesamten Jahr 2015 nur 282.726 Entscheidungen. Zurückzuführen ist das darauf, dass 2015 einerseits deutlich mehr Anträge gestellt wurden andererseits das BAMF mittlerweile personell besser ausgestattet ist. Demnach sollten die Verfahren jetzt zügiger ablaufen.

I.               Herkunftsländer

Wie auch bereits im Vorjahr kommt die größte Gruppe der Schutzsuchenden 2016 aus Syrien (2015: 35,9%; 2016: 37,9%). Veränderungen ergeben sich allerdings bei der zweiten und dritten Gruppe. 2015 war an zweiter Stelle Albanien und an dritter Stelle das Kosovo Herkunftsland. Im Jahr 2016 kommen hingegen mehr Menschen aus Afghanistan und dem Irak. Gestiegen ist auch die Zahl der Menschen aus Eritrea (c.a. 11.000 Anträge 2015, c.a 15.500 Anträge Stand Oktober 2016). Mehr als halbiert hat sich hingegen die Zahl der Anträge aus Albanien. Das Kosovo erscheint nicht mal mehr unter den dargestellten ersten 10 Herkunftsländern.

II.              Verfahrensergebnisse

Insgesamt hat sich die Schutzquote (d.h. der Prozentsatz der zumindest mit einem Abschiebeverbot nach §60 Abs.5/7 AufenthG beendeten Verfahren) von 49,8% (2015) auf 66,7% (Stand Oktober 2016) erhöht. Das erklärt sich vor allem durch den Rückgang der Anträge aus dem Balkan, welche weit überwiegend abgelehnt wurden. Die Schutzquote für syrische Staatsangehörige ist weiterhin konstant hoch bei um die 98%. Im Jahr 2015 wurde aber nahezu allen eine Anerkennung als Flüchtling zu Teil. Im Jahr 2016 hingegen war das nur bei 60% der Fall. Vermehrt wird nur noch subsidiärer Schutz gewährt.

Bei den afghanischen Flüchtlingen stieg die Schutzquote im letzten Monat wieder über die 50% Marke. Im August war sie auf 44% gesunken. Die erstmalige Bezeichnung Afghanistans als „sicheres Herkunftsland“ zu dieser Zeit hatte bei Menschenrechts – und Flüchtlingsorganisation zu lauten Protesten geführt. Es zeichnet sich aber trotz der jüngst wieder gestiegenen Quote deutlich ab, dass Afghanen 2016 vermehrt nur ein subsidiärer Schutz oder der Aufenthalt wegen eines Abschiebungsverbots gewährt wird (rund 11.000 von 18.000 Anträgen).

Wie auch bei den Syrern ist die Versagung der Flüchtlingsanerkennung ein großes Problem, denn für einen möglichen Familiennachzug ist nach aktueller Rechtslage diese Anerkennung notwendig. Auch ist die Ablehnungsquote bei Afghanen mit 48,7% weiterhin hoch. Ihnen verbleibt nur noch eine auf drei Monaten befristete Duldung.

 

III.            Hintergründe

Eine Ablehnung des Asylantrags bedeutet nicht, dass die Person direkt abgeschoben wird. Eine Duldung wird erteilt, wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe der Abschiebung entgegenstehen. Nach §60a I AufenthG können außerdem die obersten Landesbehörden aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen die Abschiebung aussetzten. Davon wurde in Rheinland-Pfalz bisher Gebrauch gemacht. Am 29.11.2016 kamen die Innenminister der Länder zur Innenministerkonferenz (IMK) zusammen. Dabei stand auch die Sicherheitslage in Afghanistan sowie mögliche Abschiebungen auf der Tagesordnung. Dabei äußerte insbesondere Schleswig-Holstein, unterstützt von der rheinland-pfälzischen Migrationsministerin Anne Spiegel, Kritik an dem am 02.10.2016 vereinbarten Rücknahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Afghanistan.

Das Bundesinnenministerium soll nach Angaben des Flüchtlingsrats Schleswig-Holsteins die Bundesländer dazu aufgefordert haben, das Programm „zügig mit Leben zu füllen“. Bei der IMK wurde keine gemeinsame Vorgehensweise vereinbart, wodurch es möglicherweise zu einer unterschiedlichen Handhabung kommen wird. Renommierte Organisationen wie die UNHCR sowie auch Soldaten der deutschen Bundeswehr vor Ort weisen wiederholt darauf hin, dass die Sicherheitslage in Afghanistan unverändert instabil ist.

Trotzdem wurden am 15.12.2016 erstmals 34 Flüchtlinge nach Afghanistan abgeschoben. Sie stammen aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und dem Saarland und wurden mit einer Charter Maschine von Frankfurt nach Kabul geflogen. 12.500 ausreisepflichtige Afghanen leben derzeit noch in Deutschland. Für den Beginn des neuen Jahres hat das Innenministerium weitere Rückführungen angekündigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschiebung eines für den Flug vom 15.12. vorgesehenen Afghanen grade noch gestoppt. Es stellt dabei allerdings nur darauf ab, dass in diesem Fall das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Nach einer Abschiebung können über den Fall nicht mehr entschieden werden, deshalb müsse eine Aufenthaltsgenehmigung zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens erteilt werden. Bewusst offen blieb die Frage zur allgemeinen Sicherheitslage in Afghanistan. Da zu erwarten ist, dass viele Afghanen gegen ihre abgelehnten Asylanträge klagen werden, müssen sich die Gerichte aber bald auch mit dieser Frage beschäftigen.

 

IV.           Zusammenfassung

Die Bearbeitung von Asylanträgen hat in diesem Jahr deutlich an Fahrt gewonnen. Dabei scheinen sich die Maßstäbe jedoch verschärft zu haben, da vermehrt Afghanen wie auch syrische Flüchtlinge die Flüchtlingsanerkennung nicht mehr gewährt wird. Auch wurden erstmal Flüchtlinge nach Afghanistan zurückgeschoben.