Ausbildungskonzept

Die Ausbildung richtet sich an Studierende aller Studiengänge der Universität Mainz und findet immer im Wintersemester statt.

Die Ausbildung beginnt mit einer Einführung in das Migrationsrecht, um im Laufe von zwei Terminen einen Überblick über die Rechtsquellen und die verschiedenen Verfahren sowie Begriffe zu vermitteln.

Darauf aufbauend wird im Laufe von drei Vorlesungsterminen Wissen zum Aufenthaltsrecht durch RA Djahanschiri vermittelt. Während der anschließenden Termine folgen Vorlesungen zu den Themen Verwaltungsprozessrecht, der Praxis in der Justiz und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Entstehung der Law Clinic, sowie einer simulierten Beratungssituation.

Während zwei Samstags-Seminaren wird das zuvor erlernte Wissen vertieft und an Beispielfällen angewendet. Zum Abschluss der Ausbildung muss eine open-book Klausur in kleinen Teams bearbeitet und erfolgreich absolviert werden.

Nachdem alle Veranstaltungen besucht wurden, sind die Auszubildenden dazu befähigt, mit der Beratung zu beginnen. Die Beratung erfolgt in 2er-Teams, wobei darauf geachtet wird, dass immer ein erfahrener Berater mit einem neu ausgebildeten zusammen berät. Damit auch nach der Ausbildung eine dauerhaft gute Beratungstätigkeit gewährleistet werden kann, müssen regelmäßig, meist einmal im Jahr, Weiterbildungen besucht werden. Darin wird aktuelle Rechtsprechung diskutiert und häufig auftretende Fallkonstellationen der Beratung zusammen mit Rechtsanwälten aufgearbeitet und vertieft.

Nachdem all dies erfolgreich absolviert wurde, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das ihnen die Teilnahme an der Ausbildung sowie die erfolgreiche Beratungstätigkeit bescheinigt.

Zusätzlich ist es möglich, ein weiteres eintägiges Seminar bei der Kanzlei `Hogan Lovells` zu besuchen, welches Kenntnisse im Zivilrecht mit Bezug auf Aufenthalts- und Migrationsrecht vermittelt. Im Anschluss ist auch eine Beratung der Mandant*innen im Zivilrecht möglich.