Interview mit Vorstandsvorsitzendem Lukas Fuchs

Die RLC Mainz feiert das einjährige Bestehen –

ein Resümee mit Vorstandvorsitzendem Lukas Fuchs

Am 09. Mai startete die kostenlose Rechtsberatung in Belangen des Asyl- und  Ausländerrechts durch die Refugee Law Clinic Mainz e.V.
Durchgeführt wird diese von den Beraterinnen und Beratern, die vor ein paar Wochen den allerersten Ausbildungslauf absolviert haben. Doch wie genau läuft diese ab? Wer arbeitet bei der RLC Mainz und was ist die Motivation derer, die ihre Zeit in den ehrenamtlichen Verein investieren? Zudem feierte der Verein am 27. April sein einjähriges Bestehen. Was ist alles seit der Gründung geschehen? Höchste Zeit alle noch offene Fragen zu klären. Das Vorstandsmitglied, Lukas Fuchs, hat sich ihnen gestellt.

 Ein Gespräch zwischen Lukas Fuchs und Edyta Szymanska.

E.Sz.: Was ist eigentlich die zentrale Idee hinter der Refugee Law Clinic Mainz und was sind die Ziele, die Ihr Euch gesetzt habt?

 

L.F.: „Was bedeutet eigentlich der Name „Refugee Law Clinic“? Ja, mit der Frage wird man immer wieder konfrontiert. Eine ähnliche Form gibt es in den USA schon lange. Die sogenannten lawclinics aus dem anglo-amerikanischen Raum sind meist an die lawschools angegliedert und bieten eine kostenlose Rechtsberatung in fast allen Bereichen an. Dort kannst Du einfach reingehen und zum Beispiel wegen Mietstreitigkeiten nach Hilfe fragen. Es geht darum, dass den Studierenden schon während des Studiums ermöglicht wird, Rechtsberatung anzubieten. Selbstverständlich mit Betreuung durch die Professoren. Die Idee hat man in
Deutschland lange nicht umsetzen können, weil wir hier ein sehr strenges Standesrecht haben. Man durfte in Deutschland nur Rechtsberatung anbieten, wenn man ein zugelassener Rechtsanwalt war. Das wurde dann irgendwann ein wenig gelockert, sodass es jetzt doch möglich ist, betreut durch Volljuristen [also Personen
mit beiden juristischen Staatsexamina, Anm.v.E.Sz.], Rechtsberatung schon während des Studiums anzubieten. Und hierbei kommen die Law Clinics in Deutschland ins Spiel. Wir wollen das amerikanische System ein wenig übernehmen, dabei aber einen festen Rahmen haben. Das ist die Idee hinter der Law Clinic. In unserem Fall ist es so, dass sich die Law Clinic nur auf die Rechtsbetreuung von Asylbewerbern ausdehnt, worauf auch das Wort „Refugee“ in unserem Namen hindeutet. Unser Ziel ist es, den refugees eine Möglichkeit zu bieten, an einem sicheren refuge (zu deutsch Zufluchtsort) bleiben zu dürfen. Wir wollen mit unserem Angebot Menschen erreichen, die vielleicht ohne uns nicht die Möglichkeit gehabt hätten, die
Behördengänge zu meistern.

 

E.Sz.: RLCs gibt es auch schon in anderen Städten, Ihr beratet alle in Belangen des
Asyl- und Ausländerrechts. Gibt es bei Euch Einschränkungen was die Beratung
angeht? Beziehungsweise wer genau darf die Beratung in Anspruch nehmen?

 

L.F.: Einschränkungen ergeben sich schon alleine aus der rechtlichen Vorgaben, vor allem in Bezug auf die weiteren Schritte. Wir dürfen zum Beispiel die Mandanten nicht vor Gericht vertreten. Wir dürfen das Verfahren immer nur vor den Behörden begleiten. Das kann aber schon sehr weit gehen, bis hin zum Widerspruchsverfahren. Zuerst bekommen die Mandanten einen Bescheid. Dieser gewährt ihnen im Zweifel kein Asyl. Daraufhin hat jeder Asylbewerber die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies alles geschieht noch vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Erst danach würde sich im Zweifelsfall ein
Gerichtsverfahren anschließen. Bis dahin können wir jeden Vorgang betreuen, ab dann aber leider nicht mehr. Also sind wir schon in dieser Hinsicht eingeschränkt. Zusätzlich haben wir uns selbst Einschränkungen auferlegt. Insbesondere beraten wir nur Geflüchtete, die als solche in Flüchtlingsunterkünften leben oder die sich zumindest als solche bei der Einfuhr nach Deutschland gemeldet haben. Das wird auch vor dem Beginn der Beratung durch uns überprüft. Wir würden beispielsweise jemanden, der mit seinem oder ihrem Arbeitsvisum Probleme hat, nicht beraten. Und wir beraten auch nur im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts. Wenn ein Geflüchteter noch anderweitig mit dem Gesetz in Berührung gekommen ist, wie zum Beispiel mit dem Strafrecht, so müssten wir leider seinen oder ihren Fall abgeben.

 

E.Sz.: Wenn also die Betreuung den Rahmen des Asyl- und Ausländerrechts überschreiten würde, würdet ihr den Fall abgeben?

 

L.F.: Genau. Das müssen wir dann auch so sagen.

 

E.Sz.: Das Fachgebiet „Asylrecht“ gehört normalerweise nicht zu Eurem Standard Curriculum. Wie genau erwirbt man da das nötige Fachwissen? Nur durch die Ausbildung?

 

L.F.: Standard Curriculum – stimmt. Aber man muss sich klarmachen, wie ein Jurastudium aufgebaut ist. Sämtliche Behördengänge in Deutschland unterliegen im Wesentlichen dem gleichen Verwaltungsverfahren. Wir haben ein Verwaltungsverfahrensgesetz und eine Verwaltungsgerichtsordnung und die beiden
Gesetze bestimmen sozusagen alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Diese sind Pflichtteil des Studiums. Das heißt, dass man schon ein wenig Ahnung hat, wie es läuft. Dieses Wissen wird dann durch das Asyl- und Aufenthaltsgesetz ergänzt. Wir bauen auf etwas auf, das wir schon wissen und das Übrige, also das spezifische Asylrecht, lernen wir in unserer Ausbildung.

 

E.Sz.: Wird die Ausbildung in Kooperation mit den Professoren gestaltet oder sind es nur Studierende, die anderen Studierenden etwas beibringen?

 

L.F.: Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, brauchen wir Volljuristen. Die Universität hat auf unser Bitten Lehraufträge an zwei Anwälte vergeben, die uns das Asylrecht in Seminaren vermitteln. Zusätzlich wird in unserem Fachbereich seit Längerem einmal im Jahr eine Vorlesung im Migrationsrecht angeboten, die aber jetzt ein bisschen auf uns angepasst wurde. Das heißt, wir haben eine Grundlagenvorlesung, in der das Ausländerrecht gelehrt wird und darauf aufbauend  die Seminare von den Anwälten. Es ist aber auch ein Bestandteil der Juristerei, dass man sich sehr oft selbst einarbeiten muss.

 

E.Sz.: Wie genau läuft die Beratung ab? Sind die Studierenden dort alleine oder sind dann auch die Anwälte dabei, die Euch durch die Ausbildung begleitet haben?

 

L.F.: Die gesetzlichen Vorgaben sind dies bezüglich nicht sehr genau. Wir setzen aber auf eine möglichst intensive Betreuung. Bei uns besteht die Mindestvoraussetzung darin, dass immer nur zwei Studierende zusammen beraten dürfen. Es gilt also das Vier-Augen-Prinzip. Da unser Beirat nicht nur in Mainz, sondern auch in Frankfurt und Wiesbaden sitzt und sie es nicht immer zeitlich einrichten können, selbst zu der Beratung zu kommen, haben wir vorerst ausgehandelt, dass die Anwälte eine Telefonbereitschaft haben. Damit haben wir während der Beratung immer jemanden, den wir anrufen können. Zum anderen wird
sich die Beratung selten in dem Termin erschöpfen. Nach dem ersten Beratungsgespräch erarbeiten die Berater und Beraterinnen einen „Lösungsvorschlag“ im jeweiligen Zweierteam. Diesen kann man dann immer zuerst den Anwälten zum „Darüberlesen“ geben, bevor man ihn dem Mandanten gibt. Das ist der vorläufige Plan. Für die Zukunft soll es aber noch ein wenig weiter gehen. Wir planen eine Fortbildung anzubieten, in der man sich regelmäßig mit den Anwälten treffen kann, auch um bezüglich der Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben. Denn gerade das Gebiet des Asyl- und Ausländerrechts ist sehr dynamisch und
ständig im Wandel.

 

E.Sz.: Wie lange genau dauert das Ausbildungsprogram?

 

L.F.: Es ist auf ein Semester ausgelegt.

 

E.Sz.: Was sind die nächsten Schritte, die nach erfolgreichem Absolvieren des Ausbildungsprogramms unternommen werden? Geht es dann direkt in die Beratung?

 

L.F.: Ja. Die Ausbildung soll genau so ausgestattet sein, dass nach dem Abschluss sofort in die Beratung übergegangen werden kann. Die Ausbildung besteht nämlich nicht nur aus dem Rechtlichen, sondern auch aus einem sogenannten „Soft Skills“- Seminar. Dort lernt man schon ein wenig, wie man sich während der Beratungstätigkeit zu verhalten hat. Nach dem Abschluss des allerersten Ausbildungsturnus mussten wir eine kleine Pause einlegen. Die Ausbildung ging im März zu Ende und die Beratung hat erst jetzt im Mai angefangen. Das liegt aber daran, dass wir noch ein wenig Vorlaufzeit gebraucht haben. Für die Zukunft soll es grundsätzlich so sein, dass alle, die nach dem Semester fertig sind, sofort in die Beratung wechseln können. Die neuen Berater und Beraterinnen werden dabei aber nicht ins kalte Wasser geschmissen. Durch die Zweierteams sichern wir, dass immer eine Person dabei ist, die schon länger berät und so die neuen Beraterinnen und Berater einarbeitet.

 

E.Sz.: Stellt so ein Sprung, von einer reinen Wissensvermittlung bis hin zu der praktischen Beratung einen Studierenden, der sich selbst noch in der Ausbildung befindet, nicht vor einer riesen Herausforderungen?

 

L.F.: Natürlich. Die Studierenden, die bei uns angefangen haben, waren von Anfang an sehr begeistert. Zweifel kamen aber dennoch auf. Kann ich das überhaupt? Traue ich mir das zu? Während des Studiums bis zum ersten Staatsexamen lernt man nicht wie man berät. Das lernt man während des Referendariats. Als Studierende haben wir bis zum ersten Staatsexamen keinen Kontakt zu echten Mandanten, mal von den Pflichtpraktika abgesehen. Das ist etwas, was wir erst lernen müssen. Es ist durchaus ein learning by doing bei uns. Wir kommunizieren aber auch offen, dass wir Studierende sind. Es stimmt, dass man selbst noch die Lernphase nicht fertig abgeschlossen hat. Aber auch das kommunizieren wir. Und wir gehen immer nur so
weit, wie wir es können. Aber es bleiben Zweifel und Skrupel, die man überwinden muss. Nur so geht es.

 

E.Sz.: Worin bestand für Dich persönlich bis jetzt die größte Herausforderung?

 

L.F.: Ich finde, die größte Herausforderung besteht darin, eine kostenlose Rechtsberatung infrastrukturell auf die Beine zu stellen. Als Außenstehender merkt man gar nicht, was für ein Apparat bei solchen Organisationen im Hintergrund aktiv ist. Sei es bei der Terminverwaltung oder der Finanzierung. Und das alles mit einem Budget, was bei uns als jungem Verein sehr niedrig ist. Wir leben im Moment noch von den Mitgliedsbeiträgen und den kleinen Spenden, die wir bisher quasi als „Vorschusslorbeeren“ erhalten haben. Wir versuchen, ein kostenloses Angebot aufzubauen, aber für uns ist die ganze Organisation nicht kostenlos. Dabei spreche ich nicht von unseren Mitgliedern, die alle ehrenamtlich für die RLC arbeiten. Ich spreche von infrastrukturellen Sachen: Der Kauf von Gesetzen und Gesetzeskommentaren, die Instandhaltung der Webseite, Werbung und vieles mehr. All das muss im Hintergrund der Beratung reibungslos funktionieren. Die Mandanten werden zu einem Termin kommen, wieder gehen und nur die Spitze des Eisbergs gesehen haben. Das ist für mich die größte Herausforderung.

 

E.Sz.: Wird die RLC Mainz auch von der Universität unterstützt?

 

L.F.: Ja. Als wir uns gegründet haben, sind wir sofort an die Universität herangetreten, um dem ganzen Projekt einen offiziellen Rahmen zu geben. Von den Professoren wurden wir direkt sehr positiv aufgenommen. Wenn ich von „unseren“ Seminaren rede, meine ich Veranstaltungen des Fachbereichs, die dieser auf unser Betreiben und mit unser Mithilfe anbietet. Wir bekommen auch sehr viel Unterstützung, was die Infrastruktur angeht. Wir haben ein Büro zur Verfügung gestellt bekommen und dürfen auch im Übrigen das universitäre Netzwerk nutzen. Es ist schön zu sehen, dass die Universität ihre Studierenden, die Ideen haben, ausarbeiten lässt und versucht zu helfen, wo sie nur kann.

 

E.Sz.: Ab welchen Zeitpunkt im Studium darf man bei Euch die Ausbildung beginnen?

 

L.F.: Wenn sich jemand bereits im ersten Semester zutraut unsere Ausbildung zu absolvieren, darf er oder sie das gerne versuchen. Wir empfehlen es erst aber erst ab dem dritten Semester. Dann hat man schon ein paar Vorkenntnisse im öffentlichen Recht und ist an der Universität auch wirklich angekommen. Wir überprüfen aber zu keiner Zeit, in welchem Fachsemester unsere Teilnehmenden sind.

 

E.Sz.: Dürfen nur Jurastudierende an der Ausbildung teilnehmen oder ist diese auch für Studierende aus anderen Fachrichtungen zugänglich?

 

L.F.: Dieses Mal war es sogar so, dass wir mehrere Studierende hatten, die kein Jura studieren. Und grundsätzlich ist die Ausbildung für jeden offen. Sie baut aber, wie ich schon vorhin erwähnt habe, auf den Kenntnissen aus dem Verfahrensrecht auf, das die Jurastudierenden schon vor der Ausbildung erwerben. Wir wollen in unserer Beratung über eine reine Hilfeleistung hinausgehen - wir wollen unsere Mandanten rechtlich beraten. Und da muss man schon den Anspruch haben, dass man das auch kann. Für einen Studierenden, der ein ganz anderes Fach studiert und überhaupt keinen Bezug dazu hat, könnte es sich als schwierig gestalten, sich selbst die Basics beizubringen. Sofern man dazu bereit ist, sich eigenständig die Lücken zu erarbeiten, ist für jedermann der Weg zu der Beratungstätigkeit offen. Wir achten aber schon ein wenig darauf, dass bei den Beratern und Beraterinnen nicht die Studierenden aus anderen Fachbereichen die „Überhand“ gewinnen. Sonst würde unser Fachbereich nicht mehr genügend vertreten werden. Den Anspruch müssen wir auch haben, da eine lawclinic nun mal zum juristischen Fachbereich gehört. Engagement außerhalb der Beratung ist auf jeden Fall immer gewollt und gewünscht!

 

E.Sz.: Du hast es ja auch schon gesagt: Man kann sich bei Euch auch außerhalb der Beratung engagieren. Was sind die Bereiche, in denen man arbeiten könnte?

 

L.F.: Die RLC Mainz hat sich in fünf Ressorts aufgeteilt, die unsere Vereinsarbeit abdecken. Das ist zum einem das Ressort Ausbildung. Deren Mitglieder betreuen die Ausbildung und entwickeln diese weiter. Das Ressort Beratung kümmert sich um den organisatorischen Rahmen der Beratungstätigkeit, insbesondere die Infrastruktur: Wo und wann die Beratungstermine stattfinden und wie diese vergeben werden. Dann gibt es das Ressort Public Relation, dass für den öffentlichen Auftritt und Presseanfragen zuständig ist. Das Ressort Vernetzung verwaltet unsere Finanzen und vernetzt sich mit anderen RLCs und Flüchtlingsinitiativen in der Umgebung. Und schließlich gibt es das Ressort Organisation und Mitgliederverwaltung, welches alle übrigen Aufgaben auffängt und abdeckt. Im Grunde kümmert sich dieses Ressort um alles, was die Mitglieder intern betrifft, also die typische „Vereinsarbeit“. Wenn man sich also engagieren möchte, ohne an der Ausbildung oder der Beratung teilzunehmen, bietet unsere Organisation genug Raum zur Verwirklichung. Egal welche Arbeit man verrichtet, ob hinter der Bühne oder auf ihr, jede einzelne Funktion trägt dazu bei, dass wir am Ende eine solide und erfolgreiche Rechtsberatung anbieten können. Und das Gute ist, dass man nicht nur persönliche Erfahrungen  sammelt, sondern die eigene Arbeitskraft für eine sinnvolle Sache zur Verfügung stellt, mit der man vielen Menschen helfen kann.

 E.Sz.: Dürfen bei euch nur Studierende mitmachen? Oder steht es auch Außenstehenden frei, sich bei der RLC Mainz zu engagieren?

 

L.F.: Wir sind ein gemeinnütziger Verein und als solcher darf jeder bei uns eintreten. Vereinsmitglied darf jeder werden. Aber weil wir eben auch universitäre Strukturen nutzen, müssen wir schon darauf achten, dass zumindest diejenigen, die beraten wollen, Studierende sind. Zum anderen sind Menschen, die schon beide
Staatsexamina haben, als Beiratsmitglieder zur Betreuung der Beratenden dringend gesucht und sollten bei uns deshalb nicht selbst beraten. Personen, die aktiv beraten wollen, müssen Studierende sein. Vereinsmitglied, Fördermitglied oder auch engagiertes Mitglied darf aber jeder werden.

 

E.Sz.: Und wenn jetzt jemand Lust bekäme bei Euch mit zu machen, was wären dann die nächsten Schritte, die er unternehmen müsste?

 

L.F.: Am besten schreibt er uns an info@rlc.uni-mainz.de. Dann bekommt er direkt von uns Informationen über die nächsten Ressorttreffen oder den nächsten Stammtisch zugeschickt. Oder man informiert sich direkt über unsere Webseite und schickt uns im besten Fall direkt einen Mitgliedsantrag. (Lacht) Das sind so die schnellsten und einfachsten Wege, um uns zu erreichen.

 

E.Sz.: Lukas, danke, dass Du Dir die Zeit genommen hast, die Fragen zu beantworten und uns so interessante Einblicke in das Vereinsleben der Refugee Law Clinic Mainz e.V. gewährt hast.

 

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