Die 13. Soldan Tagung an der Universität zu Köln

 

 

Am 29. und 30. Juni waren Katharina Veit, Karen Etzkorn und Franziska Rothhöft für die Refugee Law Clinic Mainz im Außeneinsatz in Köln bei der 13. Soldan-Tagung zum Thema: „Studentische Rechtsberatung in Law Clinics – Ist klinische Juristenausbildung sinnvoll, notwendig oder unerwünscht?“

Die Tagung begann am Donnerstag mit ein paar Zahlen und Fakten zu der Law Clinic Szene bzw. einer Analyse der bisher entstandenen Law Clinics in Deutschland. So haben wir z.B. von Prof. Dr. Matthias Kilian erfahren, dass es aktuell 67 klinische Rechtsberatungsstellen gibt, von denen knapp die Hälfte als „Refugee“ Law Clinic Rechtsberatung für geflüchtete Menschen anbietet. Auch über die Geschichte des Law-Clinic-Konzepts und die rechtliche Grundlage und Grenzen der studentischen Rechtsdienstleistung wurde gesprochen (Für uns natürlich nichts Neues: Wir berichteten).

Anschließend hat Prof. Dr. Boris Paal von der Universität Freiburg ein paar Möglichkeiten vorgestellt, wie die studentische Rechtsberatung in die universitäre Juristenausbildung integriert werden könnte. So wäre z.B. eine Anerkennung der Arbeit im Rahmen der sog. Freischussregelung durch Gewährung eines Semesters denkbar oder auch die Anerkennung als praktische Studienzeit naheliegend. Als weiterreichende, langfristige Integration kommt insbesondere bei den Refugee Law Clinics eine Etablierung des Asyl- und Aufenthaltsrechts als eigenständiger Fachbereich in Betracht.

Die vielen Informationen konnten wir im Anschluss gemeinsam bei Kölsch und großartigem Buffet diskutieren und verarbeiten. Eine Speise weckte sogar abseits vom Thema Law Clinics Erinnerungen aus dem ersten Semester der Jurastudierenden: Wer erinnert sich noch an den BGB AT Klassiker, den Fall „Halver Hahn“? So hatten wir Gelegenheit, mit einigen Gründern und Beratern anderer Law Clinics über unsere Erfahrungen zu sprechen und haben herausgefunden, dass für die Law Clinics in Hamburg tatsächlich seit Kurzem die Möglichkeit besteht, sich die Rechtsberatungsarbeit freischussverlängernd anrechnen zu lassen.

 

Auch am nächsten Tag standen viele interessante Themen auf der Tagesordnung: Vorstellung einiger Law Clinics aus Deutschland und aus Großbritannien, „Law Clinics und Juristenausbildung“, „Law Clinics und Anwaltschaft“ und abschließend „Professionalisierung von Law Clinics“.

Auch bei uns stellt sich natürlich die Frage, wie wir die bisher schon erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Universität noch effektiver gestalten können und wie die Arbeit als Berater oder Beraterin langfristig in die Juristenausbildung integriert werden könnte. Die Eingliederung der Law Clinic in die universitären Strukturen ist wichtig, da es nach dem Grundkonzept der Law Clinic darum geht, Jurastudierenden eine praktische Ausbildung in einem speziellen Fachbereich zu bieten. Diese Ausbildung kann den qualitativen Ansprüchen, die wir uns gesetzt haben und die auch die spätere Beratungstätigkeit erfordert, dauerhaft besser entsprechen, wenn die Universität die Ausbildung als „Expertin“ übernimmt.

Doch je qualitativ hochwertiger die Ausbildung und Beratung durch die Law Clinics wird, desto mehr müssen wir im Blick behalten, dass wir als ehrenamtliche Rechtsberater und -beraterinnen keine Konkurrenz zur Anwaltschaft darstellen möchten. Um den Dialog zwischen Anwaltschaft und studentischer Rechtsberatung voranzubringen, traute sich sogar Katharina als Vertreterin der RLC Mainz auf das Podium, um allgemein die Frage zu stellen, wie man den Ängsten der Anwaltschaft vor der Konkurrenz zu den Law Clinics entgegen wirken kann und wie sich die Anwälte und Anwältinnen eine Zusammenarbeit wünschen würden.

 

Abschließend wurde im Block „Professionalisierung von Law Clinics“ ein Ausblick in die mögliche Zukunft der studentischen Rechtsberatung gegeben. Wir trafen Laura Hilb von der Refugee Law Clinic Gießen, die wohl älteste und erfahrenste Refugee Law Clinic Deutschlands. Sie stellte einige Konzepte des Dachverbands der RLC Deutschlands vor, bei denen es insbesondere darum geht, wie man die RLCs deutschlandweit vereinheitlichen kann, um eine gewisse Standardqualität der Ausbildung und Beratung zu erreichen. Doch auch hier stellen sich schwierige Fragen: Wie kann man die Qualität sichern, ohne die Flexibilität der Law Clinics zu weit einzuschränken? Wie weit sollte man die studentische Rechtsberatung überhaupt einheitlich regeln? Ist es grundsätzlich möglich, einen einheitlichen Standard zu finden?

Zwischen all diesen Themen und Fragen bestand auch immer wieder die Möglichkeit, sich mit den anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen im kleineren Rahmen auszutauschen. Wir trafen einige hohe Tiere der Anwaltskammern, des Deutschen Anwaltvereins, des Bundes studentischer Rechtsberater sowie vieler anderer Law Clinics. Alles in allem boten die zwei Tage gute Gelegenheiten, die Zukunft der studentischen Rechtsberatung mitzugestalten.

Nach zwei sehr informativen und produktiven Tagen ließen wir den Abend dann mit unseren alten Bekannten von der Refugee Law Clinic Munich, die wir des Öfteren auf solchen Tagungen treffen, gemütlich ausklingen.

Vielen Dank an die Soldan Stiftung und an die Universität zu Köln für diese äußerst gelungene Tagung!